Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen - Garant für intakte Leitungen

Private und öffentliche Abwasserkanäle unterliegen in Deutschland der sogenannten Überwachungspflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und den Landeswassergesetzen der einzelnen Bundesländer. Daher müssen sie regelmäßig durch anerkannte Sachkundige geprüft werden. Dies geschieht beispielsweise nach DIN EN 1610 für neuverlegte und nach DIN 1986 Teil 30 für alte und bestehende Abwasserkanäle mittels Luft- oder Wasserdruck. Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die von ihrem Grundstück zum öffentlichen Kanalnetz führenden Leitungen intakt zu halten, damit kein Abwasser austritt. Dieses kann nämlich den Boden und das Grundwasser verunreinigen und damit die Umwelt gefährden. Verhindert werden soll durch eine Dichtheitsprüfung auch, dass das Grundwasser in die Abwasserleitung eintritt und mit diesem zusammen zur Kläranlage gelangt. Hier müsste es aufwändig aufbereitet werden – dadurch entstehen unnötige Kosten. Besondere Sorgfalt obliegt Grundstückseigentümern in Wasserschutzgebieten, in denen gesonderte Prüfverfahren durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern bezüglich der Dichtheitsprüfung für das Abwasser Ihres Grundstückes und nehmen diese mit ihrem Wissen und einer Spezialausrüstung für Sie vor.

So wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt

Bevor eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen durchgeführt wird, müssen diese sorgfältig gereinigt und anschließend mit einer Kanalkamera inspiziert werden. Dadurch werden vorhandene Schäden erkannt und können dann saniert werden. Diese Untersuchung ist auch als Kanalfernsehuntersuchung oder TV-Prüfung bekannt und wird mit besonders kleinen Spezialkameras durchgeführt. Diese erreichen selbst schwer zugängliche Abzweige und Krümmer und zeichnen den Zustand der Leitungen auf. Wurden mithilfe der Kamera bei der optischen Inspektion keine Schäden erkannt, reicht diese Untersuchung in einigen Fällen bereits aus. Anders sieht es bei baulichen Veränderungen, Neubauten, Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten und bei gewerblichem Abwasser aus. In diesem Fall führt der Fachmann die Dichtheitsprüfung mit einer dieser Methoden durch:

  • Wasserstandsprüfung
  • Wasserdruckprüfung
  • Luftdruckprüfung
  • Vakuumprüfung

Die Wasserstandsprüfung

Die Wasserstandsprüfung wird sehr häufig angewendet. Hierbei wird die zu prüfende Abwasserleitung mit einem Absperrelement verschlossen und mit Wasser geflutet. Nach einer festgelegten Prüfzeit, misst der Fachmann, wie viel Wasser aus der Leitung entwichen ist. In der Verordnung DIN EN 1610 ist ein Toleranzwert festgelegt. Wird dieser überschritten, müssen die Rohre saniert werden.

Die Wasser- und die Luftdruckprüfung

Nach DIN EN 1610 kann auch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei der Wasserdruckprüfung werden einzelne Leitungsabschnitte mit Absperrelementen verschlossen und anschließend mit Wasser gefüllt. Jeder Leitungsabschnitt muss einem festgelegtem Prüfdruck innerhalb einer bestimmten Zeit standhalten. Auf ähnliche Weise wird die Luftdruckprüfung durchgeführt, nur dass an Stelle von Wasser Luft zum Messen des Prüfdruckes verwendet wird.

Die Vakuumprüfung

Eine schnelle und kostengünstige Methode der Dichtheitsprüfung ist die Vakuumprüfung. Bei dieser werden die zu prüfenden Abwasserschächte mit Abdichtkörpern verschlossen und ein Vakuum von 0,5 at hergestellt um einen Druckausgleich mit einem Referenzbehälter zu erzeugen. Bei dieser Methode müssen jedoch alle Anfangs- und Endpunkte sowie Abzweigungen bekannt sein, das sie nur dann funktioniert, wenn diese tatsächlich verschlossen sind.

Beleg für die Dichtheitsprüfung – Das Prüfprotokoll

Nach erfolgreicher Dichtheitsprüfung des Abwassers erhalten Auftraggeber ein umfassendes Prüfprotokoll. Dieses enthält die Angaben zum Grundstück, zum sachkundigen Prüfer, zur angewandten Prüfmethode, zur geprüften Abwasseranlage sowie ein Druckprotokoll, sofern nicht nur eine optische Prüfung durchgeführt wurde.

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